Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stehe ich bereits seit mehreren Jahren für die Beratung und die gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Seite.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Verhandlungen im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen bei   Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Überprüfung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Rechtsbeistand bei Kündigungen
  • Rechtsbeistand im Rahmen eines Betriebsübergangs
  • Gestaltung von neuen Arbeitsverträgen
  • Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen
  • Fragen zu arbeitsrechtlichen Wettbewerbsklauseln
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und Fragen rund um die Geschäftsführerhaftung
  • Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzprozessen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn-, Provisions- und Zeugnisansprüchen

Durch Erfahrungswerte im Rahmen meiner Beratungstätigkeit in den letzten Jahren auf Arbeitgeber- und auch auf Arbeitnehmerseite, biete ich eine vorausschauende und umfassende Beratung unter Berücksichtigung von Nebenrechtsgebieten des Arbeitsrechts, sodass im Rahmen Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung auch sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Aspekten Rechnung getragen wird.